Bienenhaltung ist beim Veterinäramt registrierungs- und meldepflichtig (Bienenseuchen-Verordnung, BienSeuchV) . Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Bienenstandort.
Für unseren Landkreis Teltow-Fläming wenden Sie sich bitte an die
Kreisverwaltung Teltow-Fläming
Dezernat III, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Am Nuthefließ 2, 14943 Luckenwalde
Amtstierärztin/Dezernatsleitung III:
Telefon:
Telefax:
E-Mail:
Zimmer:
Dr. Silke Neuling
03371 / 608-2200
03371 / 608-9040
silke.neuling@Teltow-flaeming.de
A1-2-05
Bei Standortwechsel von Bienenständen bzw. Bienenvölkern in den Zuständigkeitsbereich *)
einer anderen Behörde ist für den Herkunftsbestand und das Herkunftsgebiet die Freiheit von Amerikanischer Faulbrut zu bescheinigen.
Dies gilt sowohl für
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Für die Feststellung der Freiheit von Amerikanischer Faulbrut als Grundlage für die Bescheinigung der Seuchenfreiheit hat die zeitgerechte bakteriologische Untersuchung Priorität vor der klinischen Untersuchung.
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Als zeitgerecht gelten Untersuchungsergebnisse