§ 1
Imkerverein Blankenfelde und Umgebung e. V.
Die Mitgliederversammlung des
Imkerverein Blankenfelde und Umgebung e. V.
- nachstehend „Imkerverein“ genannt -
gibt sich eine Beitragsordnung und beschließt über Art, Höhe und Fälligkeit der Beiträge. Die Beitragsordnung ist für alle Mitglieder des Imkervereins bindend.
Der Imkerverein gehört den in § 2 und § 3 genannten Organisationen an. Der Imkerverein kassiert von seinen Mitgliedern die Zahlungen für diese Organisationen und führt sie dorthin ab. Die Beitragsberechnung für die genannten Organisationen erfolgt auf Basis der vom Mitglied dem Imkerverein schriftlich mitgeteilten Völkerzahl. Änderungen zur geplanten Völkerzahl für das Folgejahr sind dem Imkerverein bis spätestens zum 31. Oktober des ablaufenden Jahres (Ausschlussfrist) schriftlich mitzuteilen. Nachträgliche Völker-meldungen bzw. unterjährige Änderungen zur Völkerzahl werden nicht berücksichtigt. Sofern dem Imkerverein bis zur vorgenannten Ausschlussfrist keine Änderungsmitteilung vorliegt, erfolgt die Beitragsberechnung für das Folgejahr auf Basis der zuletzt mitgeteilten/anerkannten Völkerzahl. Diese Regelung gilt analog für die durch Vereinsmitglieder betreute Lehrbienenstände.
Der Imkerverein geht nicht für seine Mitglieder in Vorkasse. Die ausbleibende, nicht fristgerechte oder unvollständige Zahlung führt daher zur Abmeldung als Mitglied und zum Wegfall des Versicherungsschutzes in den genannten Organisationen; eine Wiederaufnahme als Mitglied ist an die Regelungen der jeweiligen Organisation gebunden.
Neue Vereinsmitglieder werden innerhalb eines Monats nach Zahlungseingang für das laufende Kalenderjahr bei den in § 2 und § 3 genannten Organisationen angemeldet.
Alle weiteren Zahlungen sind jeweils spätestens bis zum 10. Dezember des laufenden Kalenderjahres für das Folgejahr an den Imkerverein zu entrichten.
Zeitanteilige Zahlungen oder Rückvergütungen sind ausgeschlossen.
Folgende Zahlungen sind an den Imkerverein zu entrichten:
§ 2
Deutscher Imkerbund e. V.
Die Beitragsordnung des Deutschen Imkerbundes e. V. ist in der jeweils gültigen Fassung Bestandteil der Beitragsordnung des Imkervereins.
§ 3
Landesverband Brandenburgischer Imker e. V.
Die Beitragsordnung des Landesverbandes Brandenburgischer Imker e. V. ist in der jeweils gültigen Fassung Bestandteil der Beitragsordnung des Imkervereins.
Blankenfelde-Mahlow, 02.04.2019
Imkerverein Blankenfelde und Umgebung e. V.