Qualitätsrichtlinien

Qualitätsrichtlinien

Qualitätsrichtlinien des Deutschen Imkerbundes e. V.
Honig, der die Bezeichnung "Echter Deutscher Honig" tragen darf, muss den sehr viel strengeren Qalitätsmerkmalen gemäß den Qualitätsrichtlinien des Deutschen Imkerbundes e. V. entsprechen (Bestimmungen zu den Warenzeichen des Deutschen Imkerbundes e.V., II. Qualitätsanforderungen für Deutschen Honig, § 1) als es in den Bestimmungen der Lebensmittelgesetze, insbesondere in der Verordnung über Honig, festgelegt ist.

Echter Deutscher Honig muss

  1. ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland erzeugt worden sein. Dies ist durch die Pollenanalyse nachweisbar.

  2. "naturbelassen" sein. Das ist im Allgemeinen der Fall, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
  • Die Invertaseaktivität muss mindestens 64 Einheiten (U pro kg Honig) SIEGENTHALER betragen. Invertase ist ein sehr wärmeempfindliches Enzym. Eine hohe Invertase-Aktivität ist eine Garantie dafür, dass der Honig nicht wärmebehandelt wurde.

  • Der Hydroxymethylfurfural-Gehalt (HMF-Gehalt) darf 15 mg pro kg Honig nicht überschreiten. HMF ist ein Zuckerabbauprodukt, das insbesondere bei Überhitzung und unsachgemäßer Lagerung entsteht. Ein niedriger HMF-Gehalt ist also ein Kriterium für schonend gewonnenen und richtig gelagerten Honig.

  • Sämtliche honigeigenen Bestandteile sind enthalten, d. h. dem Honig darf nichts hinzugefügt und nichts entzogen werden. Vor allem die wertvollen Pollen werden nicht herausgefiltert und bleiben erhalten.

  • Einen Wassergehalt von weniger als 18 % aufweisen.

  • Wasserarme Honige sind reifer, weniger gärungsgefährdet und besitzen ein volleres Aroma.

Wassergehalt
a. allgemein
b. Kleehonig 
c. Heidehonig 

Invertase (=Saccharase)




Diastase (=Amylase) 


Hydroxymethylfurfural (HMF) 


gemäß Honig-VO  

max. 21 % (DIN/AOAC) 
max. 23 % (DIN/AOAC) 
max. 23 % (DIN/AOAC) 

nur bei als "besonders enzymreich" deklarierten Honigen gefordert



Mindestaktivität 8 E (n. Schade) bzw. 3 E bei natürlich enzym-schwachen Honigen 

max. 40 mg/kg bzw.
max. 15 mg/kg bei natürlich
enzymschwachen Honigen
gemäß D.I.B. - Bestimmungen

max. 18 % (DIN/AOAC)
max. 18 % (DIN/AOAC)
max. 21,4 % (DIN/AOAC)

Mindestaktivität 64,0 U/kg (Einheiten nach Siegenthaler)
(Ausnahme: natürlich enzymschwache Honige 45,0 U/kg)

Keine Festlegung über die neben stehenden Forderungen hinaus

max. 15 mg/kg bzw.
max. 5 mg/kg bei natürlich
enzymschwachen Honigen


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