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Amerikanische Faulbrut

Am 23.07.2024 wurde in der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow die Amerikanische Faulbrut der Bienen festgestellt. Die GEMEINDE (!) Blankenfelde-Mahlow wurde mit sofortiger Wirkung zum Sperrbezirk erklärt. Das Wort "Gemeinde" bezieht die eingemeindeten Ortsteile mit ein. Die konkrete Eingrenzung des Sperrgebiets und der genaue Wortlaut der Allgemeinverfügung ist aus dem hier hinterlegten Amtsblatt für den Landkreis Teltow-Fläming vom 25. Juli 2024 Nr. 27 ersichtlich.

Alle bislang nicht registrierten Besitzer von Bienenvölkern und -ständen im Sperrgebiet sind aufgefordert, sich im
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Am Nuthefließ 2, 14943 Luckenwalde
Tel. 033701 608-2201 oder -2215
E-Mail: veterinaeramt@teltow-flaeming.de
zu melden.

Alle beweglichen Bienenstände dürfen nicht vom Standort entfernt werden, gleiches gilt für lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile/-abfälle, Wachs, Honig*), Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften. Das Einwandern oder Verbringen von Bienen und Bienenvölkern in den Sperrbezirk ist untersagt.
"Diese Vorschrift findet nach § 11 Abs. 2 BienSeuchV keine Anwendung auf Honig*), der nicht zur Verfütterung an Bienen bestimmt ist…" 

*) Aus dem amtlichen Deutsch "übersetzt" bedeutet das für Honig
  • als Bienenfutter gelagerter Honig darf keinesfalls an die Bienen verfüttert werden und muss bienendicht verschlossen am Standort verbleiben;
  • noch nicht geernteter Honig, darf nur vor Ort geschleudert, muss bienendicht abgefüllt und darf - sofern er nicht als Futtermittel für die Bienen bestimmt ist, in den bienendichten Behältnissen transportiert werden, 
  • Schleuderwaben sollten nach Möglichkeit nicht zurück auf die Völker gesetzt werden, ist dies jedoch zur Überwinterung notwendig, dann dürfen diese nun 1:1 jeweils auf das Volk zurückgegeben werden, von denen sie genommen wurden; ist dies nicht möglich, können nur fabrikneue Materialien (Rähmchen, Mittelwände) verwendet werden;
  • Honigwaben und Schleuderwaben unterliegen ausdrücklich der Transportsperre.
Amerikanische Faulbrut ist, wie der Name es bereits aussagt, eine Erkrankung der Brut. Mit Sporen belasteter Honig schädigt ausschließlich Bienenbrut; eine Einschränkung der Verkehrsfähigkeit des Honigs für den menschlichen Verzehr besteht nicht.

In den nächsten Wochen werden alle Imkereien nach vorheriger Terminvereinbarung zwecks klinischer Untersuchung nebst Futterkranzproben aufgesucht. Er werden ausnahmslos alle Völker untersucht. Die entnommenen Futterkranzproben gehen zur Untersuchung an das Landeslabor Berlin-Brandenburg. Bitte planen Sie ausreichend Zeit für diese Untersuchungen ein. Die Untersuchung des Gesamtgebiets wird mehrere Wochen in Anspruch nehmen, da über 100 Imkereien aufgesucht werden müssen. Diejenigen, die eine Monitoringprobe abgegeben haben und deren Ergebnis negativ ausfällt, werden zum Abschluss der Untersuchungskampangne einen Termin erhalten. 

Auf der Internetseite des Landkreises Teltow-Fläming finden Sie die Amtliche Tierseuchenallgemeinverfügung und FAQ's rund um die Amerikanische Faulbrut. https://www.teltow-flaeming.de/amerikanische-faulbrut

Für alle weiteren Fragen wenden Sie sich bitte entweder an das Veterinäramt Luckenwalde oder Sie verwenden unser Kontaktformular unter Mitteilung Ihrer Telefonnummer und/oder Ihrer E-Mail-Adresse. Wir bemühen uns, alle Fragen zu beantworten.

Des Weiteren ist ein gemeinsamer Termin mit dem Veterinäramt Luckenwalde in Planung; wir werden diesen noch auf unserer Internetseite veröffentlichen. 

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